Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Holger Werner Projekt Management (HWPM)
- Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
- Der Berater erbringt Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung (insbesondere der Strategie-, Organisations-, Technologie- und Fördermittelberatung - und interdisziplinäre Leistungen wie das Einbinden von prüfungsnaher Beratung, von Beratung steuerlicher Aspekte, von Beratung und Beschaffung finanzieller Mittel, von Beratung und Beschaffung von Management-Personal, von Umsetzung von Softwarelösungen und anderen Dienstleistungen).
- Mit dem Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen Berater (im Folgenden Berater) und Auftraggeber (im Folgenden Klient) erkennen beide diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) unter Verzicht widersprechender AGB an.
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Beratungs- und/oder Dienstleistungen zwischen dem Berater und seinem Auftraggeber. Werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Berater und dem Klienten getroffen, so haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
- Finden diese AGB zwischen dem Berater und einem Klienten Anwendung, so gelten diese auch zukünftig für alle Beratungs- und Dauerdienstleistungen auch dann, wenn der Berater nicht erneut darauf hinweist.
- Für die individuellen Vereinbarungen mit dem Klienten und diesen AGB gilt nur deutsches Recht.
- Etwaige AGB des Klienten gelten für die Zusammenarbeit mit dem Berater in keinem Fall, selbst dann, wenn der Berater ihrem Einbezug nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht.
- Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebots durch den Klienten und des Beraters oder bei mündlicher Auftragserteilung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Berater zustande.
- Vertragsgegenstand/ Leistungsumfang
- Die im Vertrag (Auftrag) zwischen dem Berater und dem Klienten beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung ist Gegenstand des Auftrags. Einzelheiten des Auftrags wie Art, Inhalt, Umfang der konkreten Beratungs- und/oder Dienstleistungen sowie Dauer, Honorar, Verantwortlichkeit, Beratungsorganisation werden in dem Vertrag gesondert schriftlich dargelegt.
- Gegenstand des Vertrags ist die im Vertrag beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolgs.
- Sämtliche während der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmittel werden dem Klienten nach Beratungsende in geordneter Form zurückgeben.
- Mitwirkungspflicht des Klienten
- Der Klient ist verpflichtet, den Berater nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen zeitnah und aktuell zur Verfügung zu stellen; notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen und wenn erforderlich, die Zustimmung von Entscheidern unverzüglich einzuholen sowie für die Berater geeignete Büroraume und die notwendigen Hilfsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.
- Ferner trägt der Klient Sorge für die Teilnahme aller Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter seines Unternehmens, soweit deren Anwesenheit für die Auftragsdurchführung erforderlich ist und für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die die Mitarbeiter des Klienten aufgrund der Absprachen zwischen dem Berater und dem Klienten ihm beitragen sollen.
- Auf Verlangen des Beraters hat der Klient die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie Auskünfte und mündliche Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Der Berater wird frühzeitig und unaufgefordert über solche Umstände informiert, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können.
- Die von dem Berater gelieferten Zwischenergebnisse und -berichte werden von dem Klienten unverzüglich darauf hin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Klienten bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen werden dem Berater unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
- Geschäftspartner
- Der Berater behält sich vor, mit der Erbringung von Beratungs- und/oder Dienstleistungen, sachverständige Berater einzusetzen, wobei der Berater dem Klienten stets unmittelbar verpflichtet bleibt, es gilt demensprechend § 13 der AGB.
- Der Berater stellt sicher, dass die beauftragen Berater über das benötigte Fachwissen verfügen und sichert die Qualität während der Auftragsdurchführung zu.
- Der Berater entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Berater er einsetzt.
- Reisekosten
- Die Reisekosten werden nach den derzeit aktuellen, steuerlichen Regelungen sowie im Auftrag getroffener Regelungen berechnet.
- Leistungsänderungen
- Der Berater verpflichtet sich, Leistungsänderungen des Klienten Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtaufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.
- Solange der Klient mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung von dem Berater in Verzug ist, darf der Berater seine Arbeiten für den Klienten einstellen. Dadurch bedingte Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung gehen allein zu Lasten des Klienten.
- Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters/Klienten auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Gewährleistung/Mängelbeseitigung
- Die Berater des Beraters führen ihren Beratungsauftrag mit größter Sorgfalt durch und beziehen sich stets auf die individuelle Situation des Klienten. Die Berater leisten keine Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen, sowie die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussforderungen und Empfehlungen, die Situation des Unternehmens, im Hinblick auf die Fragestellung, richtig und vollständig wiedergeben. Vom Klienten überlassene Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft.
- HWPM übernimmt keine Gewähr für den Einsatz gehörig ausgeblendeter Intelligenz der mit den Fachkenntnissen versehenen Berater sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsdurchführung.
- Ein aus der Beratung entstehender Erfolg kann nicht garantiert werden.
- Der Klient hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel, soweit die Beseitigung einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Klient hat den Mangel innerhalb von 30 Tagen nach erbrachter Leistung oder nach dem Abschlussgespräch schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
- Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Klient vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
- Haftung
- Soweit die etwaigen Schäden darauf beruhen, dass der Klient seine Mitwirkungspflicht in einem oder mehreren für die Auftragsdurchführung wesentlichen Punkten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung für den Berater ausgeschlossen. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung seiner Pflichten hat der Klient nachzuweisen.
- Der Berater haftet für durch leichte oder einfache Fahrlässigkeit (mit-) verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. In diesem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für vertragstypische Schäden ist ausgeschlossen.
- Im übrigen haftet der Berater für Schäden nur, wenn und soweit diese vom Berater bzw. dessen Beratern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Beraters stets auf Schäden, mit denen der Berater vernünftigerweise rechnen musste.
- Kündigung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Beratungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung bleibt unbenommen.
- Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Zurückbehaltungsrecht
- Der Berater behält sich vor bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die ihm überlassenen Unterlagen zurückzubehalten. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist treuwidrig, wenn die Zurückbehaltung dem Klienten einen unverhältnismäßig, bei Abwägung beider Interessen, einen nicht zu rechtsfertigenden Schaden zufügen würde.
- Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Klient ihm bei Auftragserteilung überlassen hat, ausgenommen Unterlagen, für die der Berater haftet. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Leistungen des Beraters und für Zahlungen an den Berater ist Berlin.
- Gerichtsstand ist der Firmensitz des Beraters.
- Sonstiges
- Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Berater dürfen nur nach vorheriger Zustimmung abgetreten werden.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingung müssen ausdrücklich gegengezeichnet sein.
- Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch Wirksame zu ersetzen.
- Der Klient bestätigt und erkennt an, dass der Berater und der Klient über das Internet, per E-Mail korrespondieren oder Informationen austauschen können dürfen.